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HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Zu Ihrer Information

DARF DER PROBAND/DIE PROBANDIN EINE BEGLEITPERSON MITBRINGEN?

Ja, in der Regel dürfen auch Begleitpersonen mitgebracht werden.
Die Begutachtung selbst findet i.d.R. nur mit der zu begutachtenden Person statt. 

GILT HIER AUCH DIE ÄRZTLICHE SCHWEIGEPFLICHT?

Grundsätzlich ja, allerdings nicht gegenüber den Auftraggebern. 

WAS PASSIERT MIT DEM ERGEBNIS DER BEGUTACHTUNG?

Die Beurteilung wird nur schriftlich dem Auftraggeber mitgeteilt und kann nicht vorab mündlich dem Probanden/ der Probandin mitgeteilt werden. Das Gutachten kann auch nicht direkt dem Probanden / der Probandin zugesendet werden. Der Proband/die Probandin kann das Gutachten allerdings vom Auftraggeber anfordern, sofern der Gutachter dem zustimmt.

 

WAS KOSTET EINE MEDIZINISCHE BEGUTACHTUNG?

Die Kosten richten sich nach dem Schweregrad und Umfang des Gutachtens. Es wird nach JVEG abgerechnet.

WO FINDET DIE BEGUTACHTUNG STATT?

Die Begutachtung findet in Essen (Praxisgemeinschaft Mentacura) statt. Ort und Zeit werden bei Terminierung schriftlich mitgeteilt. In Ausnahmefällen kann die Begutachtung auch im häuslichen Umfeld des Probanden / der Probandin stattfinden, wenn z.B. eine erhebliche Einschränkung der Mobilität vorliegt. In diesen Einzelfällen sollte eine vorherige Besprechung erfolgen. Hausbesuche erfolgen nur nach persönlicher Abstimmung in ausgewählten Einzelfällen. 

WERDEN DIE MEDIZINISCHEN UNTERLAGEN ARCHIVIERT?

Die Archivierung erfolgt ausschließlich durch den Auftraggeber.

WELCHE AUFTRÄGE WERDEN NICHT ANGENOMMEN?

Zur Wahrung unserer Unabhängigkeit werden private Gutachtenaufträge nicht angenommen. 

Anfragen zur Verkehrstauglichkeit oder Einbürgerung werden nicht bearbeitet bzw. angenommen. 

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