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HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Zu Ihrer Information

DARF DER PROBAND/DIE PROBANDIN EINE BEGLEITPERSON MITBRINGEN?

Ja, in der Regel dürfen auch Begleitpersonen mitgebracht werden.
Dies ist insbesondere wichtig, wenn beispielsweise die Gehfähigkeit eingeschränkt ist. Angaben von Angehörigen können auch in die Begutachtung mit einbezogen werden. Die Begutachtung selbst findet meist nur mit der zu begutachtenden Person statt. 

GILT HIER AUCH DIE ÄRZTLICHE SCHWEIGEPFLICHT?

Grundsätzlich ja, allerdings nicht gegenüber den Auftraggebern. 

WAS PASSIERT MIT DEM ERGEBNIS DER BEGUTACHTUNG?

Die Beurteilung wird nur schriftlich dem Auftraggeber mitgeteilt und kann nicht vorab mündlich dem Probanden/ der Probandin mitgeteilt werden. Das Gutachten kann auch nicht direkt dem Probanden / der Probandin zugesendet werden. Der Proband/die Probandin kann das Gutachten allerdings vom Auftraggeber anfordern, sofern der Gutachter dem zustimmt.

 

WAS KOSTET EINE MEDIZINISCHE BEGUTACHTUNG?

Die Kosten richten sich nach dem Schweregrad und Umfang des Gutachtens. Dabei wird sich an die ärztliche Gebührenordnung (GOÄ) sowie an die Richtlinien der deutschen Gesellschaft für neurowissenschaftliche Begutachtung gehalten. Einfach Gutachten ohne Kausalitätsfeststellungen werden mit 80,00 Euro pro Stunde, schwerere Gutachten mit 90,00 Euro pro Stunde und Gutachten mit hohem Schwierigkeitsgrad (Begutachtungen spezieller Kausalzusammenhänge und/oder differenzialdiagnostischer Probleme und/oder Beurteilung der Prognose und/oder Beurteilung strittiger Kausalitätsfragen, ärztlichen Behandlungsfehlern etc.) werden mit 120,00 Euro pro Stunden berechnet. Zusätzlich werden Schreib- und Portogebühren berechnet.

WO FINDET DIE BEGUTACHTUNG STATT?

Die Begutachtung findet in Essen (Evang. Kliniken Essen Mitte) statt. Ort und Zeit werden bei Terminierung schriftlich mitgeteilt. In Ausnahmefällen kann die Begutachtung auch im häuslichen Umfeld des Probanden / der Probandin stattfinden, wenn z.B. eine erhebliche Einschränkung der Mobilität vorliegt. In diesen Einzelfällen sollte eine vorherige Besprechung erfolgen. Hausbesuche erfolgen nur nach persönlicher Abstimmung in ausgewählten Einzelfällen. 

WERDEN DIE MEDIZINISCHEN UNTERLAGEN ARCHIVIERT?

Die Archivierung erfolgt ausschließlich durch den Auftraggeber.

WELCHE AUFTRÄGE WERDEN NICHT ANGENOMMEN?

Zur Wahrung unserer Unabhängigkeit werden private Gutachtenaufträge nicht angenommen. 

Anfragen zur Verkehrstauglichkeit oder Einbürgerung werden nicht bearbeitet. 

Fragen oder Gutachten zur Einbürgerung werden nicht angeboten.

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